Die SPD Sachsen-Anhalt verklagt den wegen Wahlfälschung verurteilten ehemaligen Stendaler CDU-Stadtrat Holger Gebhardt auf Schadensersatz für die Kosten, die ihr durch die Wiederholung der Wahl entstanden sind. Das beschloss der SPD-Landesvorstand am heutigen Samstag bei seiner Klausurtagung in Magdeburg. Es geht um rund 3.600 Euro für den Wahlkampf zur Wiederholungswahl im Juni 2015.
„Es geht uns nicht nur um das Geld“, erläuterte der SPD-Landesvorsitzende Burkhard Lischka. „Es geht uns auch um die demokratische Kultur in unserem Land. Die anderen demokratischen Parteien können es nicht einfach hinnehmen, wenn sie durch kriminelle Wahlfälschung aus einer Partei heraus zu einer Wiederholungswahl und einem neuen Wahlkampf genötigt werden.“
Der Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Stendal, Jacob Beuchel, erklärt: „Diese Klage ist ein Ausrufezeichen, dass die vielen Stunden, die Kommunalpolitikerinnen und -politiker jedes Jahr im Ehrenamt für das Wohl der Hansestadt leiten, nicht umsonst sind. Gebhardt muss für den stadtpolitischen Schaden die Zeche zahlen – und hoffentlich bald auch seine Mittäter.“