Nach Auffälligkeiten im Burgenlandkreis wurde im Jahr 2015 durch die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (Anlage 1) des innenpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, öffentlich, dass im Jahr 2014 die gesetzlichen Hilfsfristen von zwölf Minuten beim Einsatz eines Rettungstransportwagens (RTW) und der Zwanzig-Minuten-Frist bei der Anforderung eines Notarztes in vielen Landkreisen nicht ansatzweise eingehalten wurden. So lag die Einhaltung der Hilfsfrist für den RTW landesweit gerade einmal bei 76,35 Prozent und damit weit unter den gesetzlichen Mindestvorgaben von 95 Prozent.
Schon damals gab es die Ankündigungen von Innenminister Holger Stahlknecht (CDU), dass man für eine Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sorgen werde.
Im Jahr 2018 erfragte Erben die Ergebnisse, nunmehr für die Jahre 2015 bis 2017 für alle Landkreise und kreisfreien Städte (Anlage 2). Diese blieben weiter weit unter den gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere die Hilfsfristerfüllung beim RTW-Einsatz war mit 81,50 bis 82,96 Prozent weiter katastrophal schlecht.